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Steuersparcheckliste

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Steinberger
4060 Leonding

„Endlich ist unsere Homepage nicht nur optisch und inhaltlich ideal aufbereitet, sondern auch laufend aktualisiert. Und die Online- Tools erfreuen sich bei unseren Klienten ganz besonderer Beliebtheit. Eine echte Weiterentwicklung unserer Kanzlei.“

Gerhard Steinberger

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Genug Steuerspartipps zum Jahreswechsel parat? Bieten Sie Ihren Klienten Steuerspar-Checklisten für die Adventszeit!

Bieten Sie Ihren Klienten von Mitte November bis Ende Dezember auf Ihrer Homepage 48 nützliche Steuerspar-Tipps an. Gerade zum Jahreswechsel gilt es oft noch wichtige Steuerspar-Potenziale zu erkennen und zu nützen. Egal, ob in Hinblick auf vorzeitige Abschreibungen oder Steuerstundung durch Gewinnverlagerung bei Bilanzierern ˆ für jeden finden sich hilfreiche Hinweise. Dabei können Sie auch eigene Weihnachts- oder Neujahrswünsche einpflegen!

Preis € 290,00 - einmalig

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Steuerspartipp

Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Werbungskosten sind auch Aufwendungen, die im Zusammenhang stehen mit beruflichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder Umschulungen. Auch Kosten für AHS, Universitäten, Fach- und Handelsschulen oder Uni-Lehrgänge sind abzugsfähig.

Steuerstundung (Zinsgewinn) durch Gewinnverlagerung bei Bilanzierern

Eine Gewinnverschiebung in das Folgejahr bringt immerhin einen Zinsgewinn durch Steuerstundung. Im Jahresabschluss sind unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate), Fertigerzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen (halbfertige Arbeiten) grundsätzlich nur mit den bisher angefallenen Kosten zu aktivieren. Die Gewinnspanne wird erst mit der Auslieferung des Fertigerzeugnisses bzw. mit der Fertigstellung der Arbeit realisiert. (Anzahlungen sind nicht ertragswirksam eingebucht, sondern lediglich als Passivposten.)

Daher: Die Auslieferung des Fertigerzeugnisses – wenn möglich – mit Abnehmern für den Jahresbeginn 2010 vereinbaren. Arbeiten sollten erst mit Beginn 2010 fertig gestellt werden. Genaue Dokumentation der Fertigstellung für das Finanzamt.

Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei Einnahmen-Ausgaben- Rechnern

Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Zahlungen ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der Zeitpunkt des Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies bei der doppelten Buchhaltung (= Bilanzierung) entscheidend ist. Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch insbesondere für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten. Bsp.: Die Lohnzahlung (Prämie) für Dezember 2010, die am 15.1.2011 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im Dezember 2010 als bezahlt.

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