Seitenbereiche

Wie barrierefrei ist Ihre Website?

Barrierefreiheit ist Pflicht!

Als Steuerberater sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Website barrierefrei zu gestalten. Erfahren Sie dazu mehr in den häufig gestellten Fragen zur Barrierefreiheit. Mit unserem kostenfreien Quickcheck erfahren Sie in Sekunden, wie zugänglich Ihre Website wirklich ist:

Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Jetzt prüfen!

#barrierefrei

Warum ist Barrierefreiheit für Steuerberater unverzichtbar?

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Inklusion, sondern wird auch gesetzlich verpflichtend. Der European Accessibility Act (EAA) schreibt vor, dass B2C-Websites sowie Dienstleistungs- und Produktseiten ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei nach den aktuellen Standards der WCAG 2.2 gestaltet sein müssen, wobei die Stufe AA nach WCAG 2.2. zur rechtlichen Konformität vorausgesetzt wird. Diese Richtlinien (WCAG 2.2.) wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und definieren die erforderlichen technischen Standards für eine zugängliche Webgestaltung.

Barrierefreiheit nach vier Prinzipien

 Damit eine Website als barrierefrei gilt, müssen die folgenden vier Prinzipien zwingend erfüllt sein: 

  • Wahrnehmbar – Inhalte müssen für alle Nutzer verständlich sein. Dazu gehören alternative Texte für Bilder, barrierefreie Multimedia-Inhalte und eine korrekte Semantik, damit Screenreader die Inhalte optimal erfassen können.
  • Bedienbar – Die Navigation muss für alle nutzbar sein. Dazu zählen klare Seitentitel, sinnvolle Linktexte sowie eine Steuerung, die auch mit Spezialtastaturen oder Sprachsteuerung möglich ist.
  • Verständlich – Eine barrierefreie Website ist auch eine benutzerfreundliche Website. Einheitliche Navigation, klare Formulare und eine verständliche Sprache tragen wesentlich dazu bei.
  • Robust – Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von verschiedenen Endgeräten und assistiven Technologien problemlos interpretiert werden können.

Die WCAG 2.2 unterscheidet zwischen drei Barrierefreiheitsstufen: A, AA und AAA.

Während die Stufe AA den erforderlichen gesetzlichen Mindeststandard für barrierefreie Websites nach dem EAA bildet, bietet AAA ein noch höheres Maß an Zugänglichkeit.

Unsere Leistungen für eine barrierefreie Website

  • Analyse & Beratung – Prüfung der Website nach den geltenden WCAG 2.2 (Stufe AA) Standards und Identifikation von Optimierungspotenzialen (Barrierefreiheit Quickcheck)
  • Barrierefreie Optimierung – Anpassungen von Design, Navigation, Inhalten und interaktiven Elementen gem. WCAG 2.2 (Stufe AA) für eine uneingeschränkte Nutzung.
    • Bitte beachten Sie, dass die Umsetzung der genannten Anpassungen ausschließlich auf Websites möglich ist, deren Beginn der technischen Umsetzung nicht länger als 3 Jahre zurückliegt (der tatsächliche Onlinegang der Website ist hier irrelevant).
  • Technische Dokumentation – Bereitstellung von Argumenten für die Barrierefreiheitserklärung, falls bestimmte Inhalte aus technischen Gründen nicht vollständig barrierefrei umgesetzt werden können.
  • Wartung – Sicherstellung der barrierefreien Gestaltung (Barrierefreiheitsstufe AA nach WCAG 2.2) neuer Inhalte auf Ihrer Website vor der Onlinestellung dieser.

Zertifizierung (optional) - Für Neukunden oder Bestandskunden, die sich für einen Relaunch entscheiden, bieten wir ein zertifiziertes*, barrierefreies Content-Management-System zur einfachen Wartung und Pflege der Inhalte sowie die Möglichkeit einer offiziellen WACA-Zertifizierung mit Prüfsiegel.

* eingereicht zur Zertifizierung, Zertifizierung anhängig.

 

#DigitaleZugänglichkeit

Haben Sie Fragen? Wir haben die Antworten.

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um den Barrierefreiheits-Quickcheck, die gesetzlichen Anforderungen und den weiteren Ablauf.

#letstalk

Bin ich als Steuerberater wirklich gesetzlich verpflichtet?

Ja, laut der EU-Richtlinie 2019/882 und den nationalen Umsetzungsrichtlinien müssen Steuerberater ihre Websites barrierefrei gestalten. Diese Verpflichtung wird ab 2025 verbindlich. Das bedeutet, Ihre Website muss so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist, z. B. durch klare Strukturen, ausreichende Kontraste und Bedienbarkeit per Tastatur.

Wie lange dauert der Quickcheck?

Der Quickcheck dauert, je nach Größe der zu prüfenden Webseite, wenige Minuten! Nach Eingabe Ihrer Website-URL analysieren wir automatisch die wichtigsten Aspekte der Barrierefreiheit und zeigen Ihnen anschließend eine kurze Übersicht der Ergebnisse.

Ist der Quickcheck wirklich kostenlos?

Ja, der Quickcheck ist komplett kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten direkt eine kurze Analyse Ihrer Website. Für eine ausführliche Prüfung und Beratung bieten wir Ihnen ebenfalls einen kostenlosen Bericht und ein Expertengespräch an.

Welche Barrierefreiheitskriterien werden geprüft?

Unser Quickcheck überprüft die grundlegendsten Aspekte der Barrierefreiheit, darunter Kontrastverhältnisse, Alternativtexte für Bilder, Bedienbarkeit per Tastatur, Überschriftenstruktur oder die Formularzugänglichkeit. Für eine vollständige Analyse empfehlen wir unseren detaillierten Bericht.

Was passiert nach dem Quickcheck?

Nach dem Quickcheck haben Sie die Möglichkeit, einen detaillierten Bericht und eine persönliche Beratung anzufordern. In diesem Gespräch gehen wir gemeinsam auf die Probleme Ihrer Website ein und zeigen Ihnen konkrete Lösungsvorschläge.

Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?

Wenn Ihre Website nicht barrierefrei ist, könnten Sie ab 2025 rechtliche Konsequenzen riskieren, darunter Bußgelder oder Abmahnungen. Zudem könnten Sie potenzielle Mandanten verlieren, die auf barrierefreie Websites angewiesen sind. Unser Team unterstützt Sie dabei, diese Risiken zu vermeiden.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.