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Ins rechte Licht rücken - Öffentlichkeitsarbeit

Mag. Johann Aglas Marketingexperte für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
Johann Aglas, Marketingexperte für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

Öffentlichkeitsarbeit (PR) kann auch von Steuerberatern eingesetzt werden, um den Bekanntheitsgrad ihrer Kanzlei auszubauen. Vor allem aber wird durch eine gelungene Kommunikation nach außen die Präsenz des Steuerberaters bei der Zielgruppe vergrößert. (Mag. Johann Aglas)

Einen guten Eindruck zu hinterlassen, ist wichtig. Nicht nur im Alltag, sondern auch im Beruf. Schnell hat man ein bestimmtes Bild von einem Menschen, den man nicht kennt. Dieses Bild beruht einzig auf dem, was man schon über diese Person gehört hat. So können Kinder Freunde ihrer Freunde „einfach so“ nicht ausstehen, oder Lehrer haben aufgrund einiger Erzählungen schon vor der ersten Unterrichtsstunde einen schlechten Ruf.

„Werbung is to sell – PR is to tell”

Mit guter Öffentlichkeitsarbeit kann man für einen positiven Eindruck, oder neudeutsch: ein gutes Image, sorgen. Das gilt auch für das Ansehen Ihrer Kanzlei. Öffentlichkeitsarbeit zielt im Gegensatz zur Werbung auf eine langfristig positive Bekanntheitssteigerung in der Öffentlichkeit ab. Werbung hat nicht ganz den gleichen Effekt. Mit klassischer Werbung erhalten Sie nur kurzfristige Bekanntheit und sie dient meist der Umsatzsteigerung für ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung. Beim Thema Öffentlichkeitsarbeit geht es aber um Ihre Kanzlei und alles was dazu gehört.

Die Kommunikation nach außen bietet Ihnen viele Möglichkeiten. Sie kennen sicher den Aufbau eines Motorteils in der Tageszeitung. Ein Testbericht über ein neues Auto steht direkt neben einer Anzeige des lokalen Autohändlers, der diese Marke führt. Auch das ist PR. Der Autohändler musste zwar neben dem Text auch das Inserat bezahlen, dennoch empfindet der Leser diese bezahlte Anzeige nicht als reine Werbung.

Wenig investieren, viel erreichen

Die klassische Pressearbeit zielt auf kostenlose Berichterstattungen in den Medien ab. Generell gilt, dass Ihre Botschaft immer einen gewissen „Neuigkeitswert“ haben sollte. In den Tagesmedien oder der Fachpresse kann sich ein Steuerberater mit Neuigkeiten, die für Journalisten und Leser von Bedeutung sind, einbringen. Berichtenswert sind Themen wie die Spezialisierung Ihrer Kanzlei auf neue Kunden, ein rundes Kanzleijubiläum, Kooperationen, Fusionen, neue Partner oder auch der Umzug/Umbau Ihrer Kanzlei. Möchten Sie die Öffentlichkeit darüber informieren, schreiben Sie am besten eine Pressemitteilung. Achten Sie darauf, dass der Inhalt interessant und neu ist. Vor allem muss eine Pressemitteilung geringen Aufwand für den Journalisten bedeuten. Je weniger Arbeit er mit Ihrem Text hat, umso wahrscheinlicher wird er gedruckt. Damit auch Sie wenig Aufwand mit Ihrer Öffentlichkeitsarbeit haben, gibt es namhafte Spezialisten, die Ihnen das Texten, die Umsetzung und die Planung sämtlicher Aktivitäten gerne abnehmen.

„Tue Gutes und sprich darüber“

In Ihrer Position als Steuerberater bieten sich die Medien für Ihre Öffentlichkeitsarbeit geradezu an. Durch gute Medienkontakte (zum Beispiel zu Fachmedien) können Sie Ihre eigene Ratgeberkolumne veröffentlichen oder regelmäßig erscheinende Fachartikel schreiben. Somit sorgen Sie ohne groß investieren zu müssen für die beste Umsetzung Ihrer PR-Strategie. Auch Wohltätigkeit dient dazu, Ihre Kanzlei ins rechte Licht zu rücken. Vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich gibt es viele Projekte und Aktionen, denen man sich für eine gute Berichterstattung in den Medien widmen kann. Zum Beispiel können Sie sich am Kauf eines Defibrillators für öffentliche Plätze beteiligen. Dieses Thema ist von großem öffentlichen Interesse und bekommt immer Aufmerksamkeit. Durch das Sponsern eines Vereins, den Sie mit neuen Utensilien ausstatten, demonstrieren Sie die Philosophie Ihrer Kanzlei und stehen als Wohltäter im Rampenlicht. Genauso können Sie beim Umbau oder der Renovierung des Vereinshauses finanziell helfen, wenn Sie nicht selbst mit anpacken möchten.

Natürlich sollte eine Wohltätigkeitsaktion auch einen Nutzen für Sie und Ihre Kanzlei haben. Wenn Sie Ihren Kundenstamm ausbauen oder einfach nur festigen wollen, zeigen Sie durch diese Aktionen Ihr soziales Engagement. Charity und Sponsoring bringen Ihnen, geschickt eingesetzt, mit einer vergleichsweise geringen Investition viel für Ihr Ansehen und die öffentliche Meinung über Ihre Kanzlei. Sie zeigen der Öffentlichkeit damit, dass Sie mit Ihrer Kanzlei nicht nur an wirtschaftlichen Erfolgen messbar sind oder sich nur für Ihre Mandanten einsetzen. Vielmehr beweisen Sie, dass Sie auch im Dienste der Allgemeinheit anpacken und sich engagieren können. Diese Tatsache sorgt auf lange Sicht für viele Pluspunkte.

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