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Klein, aber wirkungsvoll

Mag. Johann Aglas Marketingexperte für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
Johann Aglas, Marketingexperte für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte

Ob wertvoll oder nur als kleine Aufmerksamkeit gedacht – Geschenke bekommt jeder gerne. Steuerberater sollten aber bei den Präsenten für ihre Mandanten unbedingt darauf achten, dass sie diesen nützen. Ansonsten kann der Schuss nach hinten los gehen. (Mag. Johann Aglas)

Geschenke sind seit jeher, in familiärer aber auch beruflicher Hinsicht, Tradition. Kleine Kinder freuen sich über Süßigkeiten, die sie bekommen. Der Schenkende wird damit automatisch zum Lieblingsonkel oder zur Lieblingstante. Selbst Jahre später wird er noch mit diesen süßen Geschenken verbunden. Im Berufsleben ändert sich dieses Verhalten kaum. Ein bestimmter Name erinnert einen sofort an ein bestimmtes Präsent.

Klassische Werbegeschenke machen Sie bekannt

Als Zeichen von Freundschaft oder aber als kleine Aufmerksamkeit, etwa bei einem Geschäftsabschluss – Geschenke sorgen immer für positive Erinnerungen. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen klassischen Geschenken, die der Eigenwerbung dienen, und exklusiveren Präsenten.

Die Auswahl an Werbegeschenken ist riesig: Kugelschreiber, Blöcke, Kaffeebecher, Schlüsselbänder, Mandantenordner oder Taschen. Sie lassen sich mit dem Logo oder dem Kanzleinamen versehen und finden auf Tagungen und Veranstaltungen unter potenziellen Mandanten besten Anklang.

Ähnlich verhält es sich mit bedruckten Golfbällen oder Unterlagen für die PC-Maus. Sie sind praktisch und bewerben gleichzeitig Ihre Kanzlei. Solche Geschenke ziehen die Aufmerksamkeit auf Ihre Kanzlei und begeistern neue Mandanten.

Pflegen Sie bestehende Mandanten mit besonderen Dingen

Bei Bestandsmandanten sorgen auch kleine Aufmerksamkeiten für positive Stimmung. Stellen Sie sich die Reaktion Ihres Klienten vor, wenn Sie bei einem Termin eine Tasse Cappuccino mit Milchschaum und Kakaostaub in Form Ihres Kanzleilogos servieren. Ebenso angenehm lässt sich ein Termin mit Ihrem Mandanten gestalten, wenn Sie ihm beispielsweise Plätzchen und eine Auswahl an Getränken servieren. Dadurch sorgen Sie für ein „Rundum-Wohlfühl-Gefühl“.

Ein weiteres Beispiel: Präsentieren Sie zu Abschlussrechnungen eine kleine regionaltypische kulinarische Beigabe. Da wird Ihrem Mandanten das Wasser im Mund zusammenlaufen. Sie können ihm aber auch Auftragsbestätigungen und Teilrechnungen mit einem Bonbon auf der Visitenkarte versüßen. Dazu können Sie noch eine Nachricht hinterlassen: „Ein kleiner Vorgeschmack auf gute Zusammenarbeit!“ Das zaubert Ihrem Klienten ein Schmunzeln ins Gesicht und er fühlt sich in seiner Wahl des Steuerberaters bestätigt. Ein guter Anlass, um seine Wertschätzung auszudrücken, ist auch der Geburtstag eines Mandanten. Eine Flasche Kanzleisekt mit einer ansprechend gestalteten Geburtstagskarte versetzt jeden in Feierlaune. Liest Ihr Mandant die Geburtstagsgrüße in schöner Handschrift, intensiviert sich die Kundenbindung.

Feiert Ihre Kanzlei ein Firmenjubiläum, sollten Sie Einladungen an ausgewählte Gäste schicken und Ihre Veranstaltung originell kommunizieren: Ob Einladungen in auffallendem Format, auf speziellem Papier oder aber Pop-up-Fenster auf Ihrer Homepage – Ihre Klienten werden diesen Aufwand schätzen und mitfeiern.

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